Wiedereröffnung

Endlich ist es soweit.

Der Gesetzgeber hat bekannt gegeben, dass bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe, z.B. Kosmetikstudios am 8. März 2021 unter strengen Auflagen endlich wieder öffnen dürfen. Hierfür müssen Sie einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorgelegen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail oder Telefon an. Hier der link zu meinen Kontaktdaten…

Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen.

Ihre Janina Panitzsch

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